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STÖBERPRÜFUNG 1 – 3 (STP 1 – 3)

Um die Nasenleistung der Hunde (220 Millionen Riechzellen) weiter zu fördern bietet sich u. a. Stöberarbeit an, die man auch unter einer FCI Prüfungsordnung unter Beweis stellen kann.

1. Prüfungsstufen für die Stöberprüfung

Stufe 1 2 3
Stöberfeldgröße 20x30m 20x40m 30x50m
Größe Gegenstände 10x3x1cm 10x3x1cm 5x3x1cm
Material Gegenstände Material = einheitlich erlaubt Material = unterschiedlich Material = unterschiedlich
Gegenstände Hundeführer eigene Gegenstände Fremdgegenstände Fremdgegenstände
Lage Gegeänstände 1 Gegenstand links / 1 Gegenstand rechts 2 Gegenstände links / 2 Gegenstände rechts Gegenstände beliebig auslegbar
Stöberzeit 10 Minuten 12 Minuten 15 Minuten
Punkte 10 / 10 5 / 5 / 5 / 5 4 / 4 / 4 / 4 / 4

2. Allgemeines

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens fünfzehn Monate alt ist und die VDH-BH/VT-Prüfung abgelegt und bestanden hat.

Der HF meldet sich unter Nennung seines Namens und Angabe des Hundenamens und der Prüfungsstufe in sportlicher Haltung beim LR. Danach geht er mit angeleintem Hund zur angewiesenen Startposition und nimmt dort Grundstellung ein.

Zur Stöberarbeit wird der Hund abgeleint. Die Leine ist vom HF jedoch mitzuführen.
Jeglicher Zwang und Gewaltanwendung sind zu unterlassen.
Geringfügiges Überschreiten der Grenzen des Stöberfeldes ist nicht fehlerhaft.

Zuschauer müssen sich in einem angemessenen Abstand zum Stöberfeld aufhalten.

3. Beschaffenheit des Geländes für Stöberarbeit

Untergrund: alle natürlichen Böden (Wiese, Acker, Waldboden). Baumbestand ist möglich. (Augensuche muss möglichst verhindert werden, deshalb keinen kurzen Rasen oder andere ähnliche Flächen.)

Das Stöberfeld soll vor dem Auslegen/Auswerfen der Gegenstände von Personen mehrfach
kreuz und quer begangen werden, um beim Auslegen keine „Fährten“ zu hinterlassen.
Eine Abgrenzung des Stöberfeldes durch Markierungspfähle o. ä. soll nicht erfolgen.

4. Gegenstände

Material: Holz, Leder, Kunstleder, Textil

Ausgelegte Gegenstände dürfen in Form und Farbe nicht wesentlich vom Geländeuntergrund abheben und sollen nicht sichtbar ausgelegt werden.

Die Gegenstände werden vom LR ausgelegt.
HF und Hund müssen sich bei Auslegen der Gegenstände außer Sicht befinden.

Es ist keine Liegezeit für die Gegenstände vorgeschrieben. Mit dem Ansatz kann sofort nach dem Auslegen begonnen werden.

5. Ansetzen des Hundes zum Stöbern

Die gedachte Mittellinie und die Umrisslinien des Stöberfeldes werden dem HF vom LR angegeben.

Zu Beginn ist eine kurze Konditionierung des Hundes auf der gedachten Mittellinie des Stöberfeldes erlaubt.

Der HF bewegt sich auf der gedachten Mittellinie. Er darf diese nur zum Aufheben des vom Hund verwiesenen Gegenstandes kurz verlassen. Anschließend wird der Hund von der Mittellinie aus erneut zum Stöbern eingesetzt. Erlaubt sind Hör- und Sichtzeichen. Das Hörzeichen „Verloren“ kann ergänzt werden durch „Such“.

Stöbern mit „hoher Nase“ ist nicht fehlerhaft.

Die Stöberfläche kann mehrfach abgesucht werden.

6. Verhalten an den Gegenständen

Gegenstände müssen überzeugend verwiesen und dürfen vom Hund nicht berührt werden. Die Gegenstände sind liegend zu verweisen.

Es sind keine Hörzeichen erlaubt, die den Hund am Gegenstand zum Hinlegen veranlassen. Hat der Hund einen Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zum Hund, zeigt den Gegenstand durch Hochheben dem LR an, begibt sich wieder zur gedachten Mittellinie und setzt dort den Hund zur Fortsetzung der Stöberarbeit erneut ein.

Die Liegerichtung an den Gegenständen ist nicht vorgeschrieben. Der gefundene Gegenstand muss jedoch im unmittelbaren Bereich der Vorderpfoten liegen.

Der HF tritt immer seitlich an den liegenden Hund heran und darf sich nicht vor den Hund stellen.

Kurzes Loben nach Hochheben des Gegenstandes ist erlaubt.

Nach dem Auffinden des letzten Gegenstandes ist der Hund anzuleinen. Danach erfolgen das Vorzeigen der Gegenstände und die Abmeldung beim LR.

7. Bewertung

Die Höchstpunktzahl für die Stöberprüfung 1 – 3 beträgt jeweils 100 Punkte.

Zum Bestehen müssen mindestens 70 Punkte erreicht werden.

Die Bewertungskriterien für alle 3 Stufen:
a) Führigkeit des Hundes 20 Punkte
(Befolgen der Hör- /Sichtzeichen des HF)

b) Spürintensität des Hundes 20 Punkte
(Bereitschaft intensiver Witterungsaufnahme)

c) Ausdauer 20 Punkte
(Anhalten des Spürtriebes bis zum Auffinden des Gegenstandes)

d) Verhalten des Hundeführers 20 Punkte
(Einwirkung auf den Hund)

e) Auffinden der Gegenstände 20 Punkte
(Überzeugendes Verweisen)

Höchstpunktzahl 100 Punkte
Vorzüglich 96 - 100 Punkte
Sehr Gut 90 - 95 Punkte
Gut 80 - 89 Punkte
Befriedigend 70 - 79 Punkte
Mangelhaft 69 - 0 Punkte

8. Ausführungsbestimmungen

Die Übung beginnt mit der Grundstellung am Rand des Stöberfeldes und endet mit der Abmeldung beim LR. Die vom Hund gefundenen Gegenstände sind vorzuzeigen.

Positive Kriterien:
Gleichmäßiges, ruhiges und fließendes Arbeiten. Schnelles lösen vom HF. Unmittelbare Reaktion auf Hörzeichen. Ausdauerndes und zielgerichtetes Arbeiten des Hundes. Weite Seitenschläge des Hundes.

Fehlerhaft ist:
Aufnehmen des Gegenstandes durch den Hund. Gegenstände, die mit starker Führerhilfe angezeigt werden, sind nicht zu bewerten.

Berühren des Gegenstandes 1 – 3 Punkte Entwertung
Vorzeitiges Aufstehen, unzulässige Hörzeichen 1 – 3 Punkte Entwertung
Verlassen der gedachten Mittellinie durch den HF 2 – 5 Punkte Entwertung
Mäusefangen, Entleeren o. ä. 4 – 8 Punkte Entwertung
Lustlose Arbeit des Hundes 4 – 8 Punkte Entwertung

Nach Überschreiten der vorgegebenen Stöberzeit ist die Arbeit abzubrechen. Die bis dahin erreichten Punkte werden bewertet.

Weitere negative Bewertungskriterien sind:

Unruhiges Verhalten beim Verweisen, Bellen, unerlaubte Führerhilfen, weiträumiges Überschreiten der Stöberfeldgrenzen durch den Hund.